Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lüdenhausen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.kirche-luedenhausen.de.

Feedback und KontaktangabenSind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lüdenhausen
Rosenweg 1Lüdenhausen
Tel.: (0 52 64) 91 68e-mail: buero@kirche-luedenhausen.de
Kontaktformular:
https://www.kirche-luedenhausen.de/uber-uns/so-erreichen-sie-uns

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.Einzelne Bilder in älteren Beiträgen enthalten möglicheweise noch keinen Alternativ-Text. Dies wird nach und nach behoben. 

Evaluationsmethode
Die Präsenz wurde mithilfe standartisierter Browser-Addons evaluiert (z.B. "wave")

Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende  barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie  sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie  unter:
Ombudsstelle für barrierefreie  Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der  Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungenFürstenwall 2540219 DüsseldorfE-Mail:ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.05.2025 erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 22.05.2025 überprüft. Quelle:https://www.e-recht24.de